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E-Zigaretten samt Zubehör fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz, können also ohne rechtliche Probleme öffentlich verkauft werden. | Foto: Gisela Peter/pixelio.de

Oberverwaltungsgericht entscheidet: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Das ist ein Paukenschlag in den seit Monaten andauernden Diskussionen um die so genannte "E-Zigarette": Das Oberwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass es sich bei den Flüssigkeiten (Liquids), mit denen die "E-Zigarette" betrieben werden, nicht um Arzneimittel handelt. Just mit dem Argument, die "Liquids" seien nikotinhaltig, hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Verkauf der "E-Zigaretten" samt Zubehör komplett verboten. Auch fallen die rauchfreien Hightech-Produkte sehr...

  • Gladbeck
  • 17.09.13
  • 19
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