Gesetzliche Regelungen

Beiträge zum Thema Gesetzliche Regelungen

Ratgeber
Der Winter zeigt noch Präsenz, doch viele Gladbecker bereiten ihre Gärten schon auf den nahenden Frühling vor. Aber Achtung: Ab dem 1. März dürfen Gehölze und Hecken nicht mehr geschnitten werden.

Gilt auch in Gladbeck: Gehölzschnitt nur bis zum 1. März erlaubt

Gladbeck. Die frostigen Temperaturen der vergangenen Tage lassen noch gar keine richtige Frühlingsstimmung aufkommen. Doch viele Gladbecker sind bereits in ihren Gärten aktiv, um diese für den Frühling "fit" zu machen. Doch nun wird die Zeit knapp, denn nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche sowie andere Gehölze geschnitten beziehungsweise "auf Stock" gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Und sie...

  • Gladbeck
  • 23.02.18
  • 1
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