Gesetzliche Regelung

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Ratgeber
Die neue gesetzliche Regelung soll dem Schutz der Umwelt dienen: Ab dem 24. Juli muss der Handel Elektroschrott zurücknehmen. | Foto: Lokalkompass Schwerte/GWA

Zum Schutz der Umwelt: Handel muss Elektroschrott ab dem 24. Juli zurücknehmen

Gladbeck. Kaputter Fön, defekter Toaster, aussortierter Computer – vielfach gammeln ausgemusterte Geräte im Keller vor sich hin oder landen unnütz in der Mülltonne. Um eine sachgerechte Entsorgung der Haushalts- und Hightech-Utensilien und die Verwertung von darin verwendeten Rohstoffen stärker anzukurbeln, gibt es für Verbraucher neben den kommunalen Sammelstellen eine weitere Anlaufinstanz, wo Endverbraucher ausgediente Geräte loswerden können. Denn ab dem 24. Juli 2016 müssen auch Einzel-...

  • Gladbeck
  • 20.07.16
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