Beschwerdeführer wird "Eigeninteresse" vorgeworfen
Hinterlandbebauung in Gladbeck-Ost: Stadtverwaltung wehrt sich vehement gegen erhobene Kritik
Das Dementi erfolgt in aller Deutlichkeit: Die Praxis der Stadt bei der Genehmigung von Hinterlandbebauungen habe sich nicht grundlegend geändert, wird aus dem Rathaus gemeldet. Mit dieser Stellungnahme reagiert die Stadt Gladbeck unmissverständlich auf jüngst erschienene Zeitungsberichte, in denen es um die Genehmigung eines zweistöckigen Wohnhauses im Blockinnenbereich von Voßstraße und Lange Straße ging. Die Stadt Gladbeck stellt diesbezüglich fest, dass für die Bebauung von...