Wenn das Geschenk eine Niete ist
Das Smartphone tritt seinen Dienst erst gar nicht an, das Tablet liegt doppelt unterm Tannenbaum, Schlips, Hemd und Socken erfreuen nur scheinbar. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps rund um Reklamation und Umtausch. Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat...