Gebührenpflichtig

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Feuerwerk: Schön anzusehen, aber nicht alle Bürger haben Spaß daran. Und "mal eben so" ist ein Feuerwerk auch nicht erlaubt, sondern nur mit schriftlicher Genehmigung der Stadt Gladbeck. Ansonsten drohen hohe Bußgelder! | Foto: Magalski/Lokalkompass Lünen

Hohe Bußgelder drohen: Feuerwerk nur mit Genehmigung

Gladbeck. Ob zum Geburtstag, Jubiläum oder zur Hochzeit: Anlässe zum Abbrennen eines Feuerwerks gibt es viele. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Aufgrund wiederholter Beschwerden weist die Stadt Gladbeck daraufhin, dass außer zu Silvester und Neujahr Feuerwerkskörper insbesondere in den Abendstunden nur mit einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis gezündet werden dürfen. Die Genehmigung ist schriftlich 14 Tage vor dem Ereignis zu beantragen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt...

  • Gladbeck
  • 28.09.16
  • 1
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