Zuschüsse
Heizkostenhilfe für nicht leitungsbezogene Energieträger
Privathaushalte, die nicht leitungsbezogene Energieträger nutzen, können nun eine finanzielle Unterstützung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Darauf macht der Bereich Umwelt der Stadt Oberhausen aufmerksam. Zu den nicht leitungsbezogenen Energieträgern gehören Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle/Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts. Die Förderung selbst kann bis zu 2000 Euro betragen. Um eine Erstattung zu bekommen, müssen sich die Kosten des genutzten Energieträgers...