Feiertagsgesetz

Beiträge zum Thema Feiertagsgesetz

Politik

Gegen die religiöse Tristesse: "Always Look on the Bright Side of Life"
"Tanz den Karfreitag": Filmvorführung in Bochum

Nach einem Urteil des BverfG im Jahr 2016 sind Filmvorführungen und Tanzeinlagen an Karfreitag erlaubt, sofern sie Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses sind. Diese höchstrichterlich festgestellten Freiheiten bei Karfreitagsveranstaltungen lässt sich die Initiative "Religionsfrei im Revier" natürlich nicht entgehen und hat bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bereits die Ausnahmegenehmigung beantragt. Mit Erfolg! Um gegen die klerikale Bevormundung in unserer Gesellschaft zu...

  • Bochum
  • 19.04.19
  • 1
Politik

Verfassungsbeschwerde gegen Feiertagsgesetz eingereicht - Verstoß gegen die grundgesetzlich gebotene Trennung von Staat & Kirche

Die Initiative Religionsfrei im Revier hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW eingereicht. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland immer noch gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen wird, hat die Initiative mit Bedacht seit mehreren Jahren am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" gezeigt. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag "alle nicht öffentlichen unterhaltenden...

  • Dortmund-Ost
  • 21.07.16
Politik

Feiertagsgesetz: Religionsfreiheit oder frei von Religion?

Karfreitag und Ostersonntag sind unsere höchsten christlichen Feiertage und deshalb – zu Recht  – besonders geschützt. Dazu gehört, dass bestimmte Filme Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen wie „Das Leben des Brian“. Religionsfreiheit und die freie Ausübung einer Religion sind hohes Gut unserer Demokratie. Aber auch die Trennung von Kirche und Staat sowie Meinungsfreiheit. Bestimmte Filme aus Rücksicht auf religiöse Gefühle gesetzlich zu verbieten, halte ich für Zensur und deshalb nicht...

  • Bochum
  • 24.03.16
  • 1
Kultur

Ein stiller Feiertag

Dinslaken. Was Bürger und Gewerbetreibende nicht immer wissen: Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein Feiertagsgesetz, nach dem für Karfreitag als stillem Feiertag besondere Einschränkungen gelten. Darauf weist der kommunale Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr, Telefon 0 20 64 / 6 62 20, hin. Die Einschränkungen gelten bereits am Gründonnerstag, 28. März. Ab 18 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen nicht zulässig. Unterhaltende Veranstaltungen, dazu zählen unter anderem Musik- und...

  • Dinslaken
  • 13.03.13
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