Ratgeber
Trunkenheit am Lenker
Der Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern liegt bei 1,6 Promille – zu hoch, findet der Deutsche Verkehrsgerichtstag, der empfiehlt, den Wert dem für Kraftfahrer anzugleichen. Der ADFC Castrop-Rauxel begrüßt den Vorschlag. Nach § 316 StGB, der die Trunkenheit im Verkehr regelt, macht sich ein Fahrradfahrer zwar schon strafbar, wenn er mit 0,3 Promille Blutalkohol fahruntüchtig ist. Doch alkoholbedingte Fahrfehler hier nachzuweisen, sei schwierig. Insofern greift erst die...