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Jugendliche ab 14 Jahren dürfen im Beisein ihrer Eltern Alkohol trinken: Bier, Wein oder Schaumwein. Diese Regelung stellt Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun infrage.
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Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Wein, Bier oder Schaumwein trinken, wenn eine sorgeberechtigte Person dies beaufsichtigt.  Auch in Gaststätten und in der Öffentlichkeit. Geregelt ist das seit 1952 im Jugendschutzgesetz unter Paragraf 9, Absatz 2. Wie das ZDF berichtet, spricht sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)  nun für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte der Minister: "Auch...

  • Essen
  • 04.09.24
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