Ratgeber
Generationennetz Gelsenkirchen e.v.
Infoveranstaltung zum Entlastungbetrag nach $45b SGB XI
Haben Sie einen Pflegegrad? Nutzen Sie bereits den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro?Der Entlastungsbetrag in seiner heutigen Form steht bereits seit Januar 2017 allen Pflegebedürftigen, die in ihrer Häuslichkeit leben und versorgt werden, ab Pflegegrad 1 zu. Durch den Betrag von 125 Euro sollen pflegebedürftige Angehörige entlastet sowie Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag gefördert werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieser...