Einsparung

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Ratgeber
Bei der Steuererklärung  beide Augen offen halten . . . | Foto: www.naturfotografie-rosengarten.de

Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen beim Finanzamt

Seit 2006 können Privatpersonen bei der Einkommenssteuererklärung Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Aktuell können 20 Prozent der Aufwendungen bis maximal 1200 Euro geltend gemacht werden. Der Bonus hat dazu beigetragen, Schwarzarbeit zu reduzieren. Und er hat dem Handwerk geholfen, gut durch die letzte Wirtschaftskrise zu kommen. Die CDU Marl will die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen dauerhaft in vollem Umfang erhalten. Selbst Österreich hat den...

  • Marl
  • 26.05.15
  • 2
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