Politik
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Corona-Demo-Desaster hat ein Nachspiel
Am 6. Januar hat die Stadt Düsseldorf einen für Samstag, den 8. Januar beantragten Aufzug aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt und lediglich die Durchführung einer Kundgebung für zulässig erklärt. Aufgrund eines Eilantrages der Veranstalter hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Januar diese Untersagung aufgehoben und den Umzug erlaubt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt als Ordnungsbehörde nach Auslaufen der Bundesnotbremse nicht mehr berechtigt...