Antrag E-Bike (Pedelec) als Dienstfahrzeuge
Sehr geehrter Herr Wiggenhagen, Seit September 2012 werden Fahrräder dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Unternehmen können so ihren Mitarbeitern Fahrräder zu den gleichen Rahmenbedingungen wie Dienstwagen zur Verfügung zu stellen (ein Prozent Regelung). Arbeitnehmer dürfen es laut Neuregelung auch privat nutzen. Beim Arbeitnehmerleasing kann ein Arbeitnehmer ein E-Bike (Pedelec) über sein Unternehmen leasen, was den Arbeitgeber nichts kostet, weil die Leasingrate direkt vom Gehalt...