Migration,Anwerbeabkommen,Arbeitskräftemangel
Gastarbeiter I
Kurz und knapp Als Gastarbeiter*innen werden die Arbeitsmigrantinnen und Migranten bezeichnet, die in den 1950er und 1960er Jahren gezielt nach Deutschland angeworben wurden, um den Arbeitskräftemangel in der Nachkriegszeit auszugleichen. Sie trugen in hohem Maße zum sogenannten Wirtschaftswunder bei. Es handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, nicht um einen amtlichen Begriff. Bilaterale Verträge zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Italien...