Dienstleister

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Politik
Der Dortmunder IHK-Hauptgeschäftsführer Schreiber begrüßt, dass ein Teil der NRW Soforthilfen für März und April von Freiberuflern und  Solo-Selbständigen auch zum Lebensunterhalt eingesetzt werden können.  | Foto: IHK DO

IHK zu Dortmund begrüßt neue Pauschale von 2000 Euro als Zuschuss für Lebenshaltungskosten
Klarheit für Freiberufler und Solo-Selbständige

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gestern verkündet und es gilt für bereits bewilligte Anträge. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund,...

  • Dortmund-City
  • 14.05.20
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