Die Verbraucherzentrale NRW erklärt

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Ratgeber
Foto: VZ NRW/adpic

Das ändert sich ab 01. Februar 2024
Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke

Warum unverpacktes, unverarbeitetes Fleisch ab 01. Februar eine Herkunftskennzeichnung tragen muss Bei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware. Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher häufig unklar, da hierfür...

  • Unna
  • 01.02.24
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