Polizei-Präsident enttäuscht
Dortmund. Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde des Polizeipräsidiums Dortmund gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen. Wie bekannt, hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Dortmund der Partei "Die Rechte" nicht bestätigt. Als letztes Rechtsmittel gegen den Beschluss blieb der Polizeibehörde nur die Beschwerde beim OVG Münster. "Ich habe eine andere Entscheidung...