Gehölze im Kreis Recklinghausen nur noch bis zum 1. März schneiden
Verbot bis 30. September
Gehölze dürfen im Kreis Recklinghausen nur noch bis Sonntag, 1. März geschnitten werden. Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Verbot vom 1. März bis zum 30. September Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die...