Beschwerde,Klage, Grundrechte,Gesetz,Überprüfung
Verfassungsbeschwerde
Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104 GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein ( Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG ). Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht...