Fake-News? - Sozialgericht Dortmund: Hartz IV Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Urteil vom 21.06.2017, Az.: S 58 AS 5645/16 Eine aktuelle Pressemitteilung des Sozialgerichts Dortmund vermeldete ein wenig vorschnell, dass der Regelbedarf für das Jahr 2017 „verfassungsgemäß“ sei. In der Pressemitteilung heißt es: „Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von 409,Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 31jährigen Arbeitslosen aus...