§217 StGB verfassungswidrig
Sterbehilfe: Humanistischer Verband begrüßt BVerfG-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sieht seinen langwährenden Einsatz für die Autonomie am Lebensende durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vollkommen bestätigt. Der Paternalismus...