Das Bundessozialgericht kritisiert fehlendes Konzept zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft.
Jobcenter müssen nachzahlen. In einer noch unveröffentlichten Entscheidung vom 22.03.2012, Az.: B 4 AS 16/11 R hat das Bundessozialgericht sich dazu ausgelassen, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt, oder auch rückwirkend nicht mehr erstellt werden kann. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff...