Überregionales
Brauchtumsfeuer zu Ostern - Tipps und Hinweise
Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist nach §14 Abfallentsorgungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind nur die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern - in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag - und Sankt Martin, soweit ausschließlich pflanzliche Teile verwendet werden. Diese Traditionsfeuer dürfen nur zur Brauchtumspflege, aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung durchgeführt werden. Die Abfallentsorgungssatzung schreibt...