In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden
Das Osterfest rückt immer näher und auch in diesem Jahr werden in Gladbeck wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt. Dabei gilt es aber wieder einmal, die gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So muss muss das Feuer der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und das Feuer muss vorher beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften,...