Amtsgericht
Einem Freund Geld geliehen – und verloren
Ein 50 Jahre alter Angeklagter hatte sich heute vor dem Schöffengericht wegen Betruges zu verantworten. Sein Nichterscheinen und die dadurch nicht stattfindende Schöffengerichtsverhandlung quittierte Staatsanwaltschaft und Schöffengericht mit einem Strafbefehl über ein Jahr Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin sollen vom nicht erschienen Angeklagten Werte in Höhe von 90.000 Euro zugunsten der Geschädigten eingezogen werden. Ein Hattinger wurde von seinem...