Handlungsunfähig - wie geht es jetzt weiter?
Ehepartner sind nicht automatisch der gesetzliche Vertreter ihres Partners. Auch Eltern können für ihre volljährigen Kinder ohne Vollmacht keine Entscheidungen treffen. Bei Immobilienbesitz ist eine öffentlich rechtliche Beglaubigung der Vollmacht anzuraten. Wie formuliere ich meine Wünsche, Werte und Einstellungen in Vorsorgeverfügungen? Zu Fragen rund um das Betreuungsrecht bietet der Betreuerverein Wesel für Angehörige, Bevollmächtigte und ehrenamtliche Helfer eine Sprechstunde an. Die...