Bestimmungen

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Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades in Voerde. | Foto: Halstenbach

Besuch des Hallenbades Voerde
Das sind die geltenden Bestimmungen

Die seit Donnerstag, 13. Januar, geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades und der Sauna des Hallenbades Voerde. So ist der Besuch des Hallenbades einschließlich der Sauna aktuell folgenden Personen gestattet: Personen, mit dem Status „2G+“. Hierunter fallen vollständig geimpfte oder genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis, die zudem über einen gültigen und negativen Coronatest verfügen. Bei dem Test muss es sich um einen...

  • Voerde (Niederrhein)
  • 17.01.22
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