Zum Schutz vor Übergriffen im Jobcenter: Keiner geht allein!
Nur in Begleitung eines Zeugen ist man als Kunde beim Besuch des Jobcenters geschützt vor Beleidigung und Nötigung aller Art. Aus aktuellem Anlass weist DIE LINKE. Arnsberg darauf hin, dass in § 13 (4) SGB X geregelt ist, dass ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen kann und rät dringend dazu, hiervon Gebrauch zu machen. Wer möchte, kann den kostenlosen Begleitdienst in Anspruch nehmen, den DIE LINKE. Arnsberg in Kooperation mit dem Erwerbslosen Forum...