Neues Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge trat zum 1. Januar 2021 in Kraft
Das kann sich lohnen: Steuer-Vorteile geltend machen
Seit dem 1. Januar ist das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) in Kraft. Damit haben Menschen mit Behinderungen bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Anspruch auf die in § 33 b Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzten Pauschbeträge. Zusätzlich entfällt die Voraussetzung des Vorliegens einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Gleichzeitig werden die gewährten...