Sport, Kultur, Freizeit
Viele städtische Einrichtungen in Gladbeck öffnen
Seit dem 21. Mai fällt Gladbeck nicht mehr unter die Regelungen der "Corona-Notbremse". Daher gilt wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Daraus ergeben sich auch für die städtischen Einrichtungen neue Regelungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Hier die wichtigsten Regelungen. Die Sportplätze haben seit Freitag, 21. Mai, wieder für kontaktfreien Sport mit bis zu 20 Personen geöffnet. Es dürfen höchstens 20 Kinder bis zum Alter von einschließlich 14...