Natur + Garten
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
FAQ zu Verkehrssicherungspflicht im Wald
„Das Betreten des Waldes ist für Erholungssuchende auf eigene Gefahr erlaubt. Für waldtypische Gefahren haften die Waldbesitzenden nicht. Waldtypische Gefahren sind Gefahren, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen, oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen. Darunter fallen auch Gefahren, die vom Zustand der Wege ausgehen (z. B. Abflussrinnen nach Gewitter, Überflutung der Wege, tiefe Fahrspuren von Forst- und...