Wirtschaft
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Unternehmen ab 20 Beschäftigte müssen bis zum 31.03.2022 ihre Daten zur Beschäftigung von Menschen mit einem Grad der Behinderung an die Arbeitsagentur melden
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Die Arbeitsagentur prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch....