Interessantes aus dem Bereich WEG: Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufzug
Der Einbau eines Aufzugs kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfolgen. Ein einzelner Wohnungseigentümer darf im Treppenhaus grundsätzlich nur einen Personenaufzug einbauen sofern alle Wohnungseigentümer zustimmen. Selbst wenn er die Kosten für den Einbau trägt und gehbehindert ist. Der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe kann aber von den anderen Wohnungseigentümern zu dulden sein. Hintergrund: In einer Wohnanlage bestehend aus zwei Wohngebäuden mit jeweils vier...