Auflagen

Beiträge zum Thema Auflagen

Vereine + Ehrenamt
Osterfeuer dürfen in Gladbeck nur nach vorheriger Anmeldung abgebrannt werden. | Foto: Pixabay

Spätestens bis zum 1. April
Osterfeuer müssen in Gladbeck angemeldet werden

Aller Voraussicht nach können in diesem Jahr auch in Gladbeck wieder Osterfeuer abgebrannt werden. Doch dabei müssen die Organisatoren einige Dinge beachten. So muss das Osterfeuer der Brauchtumspflege dienen, von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein. Verbrannt werden dürfen nur geeignete trockene pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz,...

  • Gladbeck
  • 11.03.22
Natur + Garten
Auch in Gladbeck werden in diesem Jahr wieder viele Osterfeuer abgebrannt. Diese Feuer müssen aber dem Ansprch "Brauchtumsfeuer" gerecht und auf jeden Fall beim Ordnungsamt angemeldet werden.

In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden

Das Osterfest rückt immer näher und auch in diesem Jahr werden in Gladbeck wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt. Dabei gilt es aber wieder einmal, die gesetzliche Vorgaben einzuhalten. So muss muss das Feuer der Brauchtumspflege dienen, jedermann darf dabei sein und das Feuer muss vorher beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden. Brauchtumsfeuer, wie beispielsweise ein Osterfeuer, sind nur solche Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften,...

  • Gladbeck
  • 15.03.15
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