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Ratgeber

Private Abwasserleitungen müssen auf Dichtheit geprüft werden

Grundstückseigentümer müssen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen. Erbbauberechtigte sind keine Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes. Die Prüfung ist durch den Grundstücks-eigentümer (Erbbaurechtgeber) zu veranlassen. Da das Grundstück zur Durchführung der Prüfung betreten werden muss, ist eine Abstimmung zwischen dem...

  • Monheim am Rhein
  • 09.09.10
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