EU-Regeln für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Kraft
„Angehörige müssen sich weiter um die Pflege kümmern. Neuerung für eine „gerechtere Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten“. Im Einzelnen die neuen Richtlinien: Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmer, die eine Angehörige, einen Angehörigen oder eine in demselben Haushalt lebende Personen betreuten oder unterstützten, hätten Anspruch auf mind. 5 Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr; Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu 8 Jahren und alle...