Geldstrafe statt Haft für gestohlenes Leergut – Verteidiger Dr. Hanisch überzeugte das Gericht
„Hallo Papa“ sagte das im Gerichtssaal anwesende Kleinkind zum Angeklagten, als dieser aus der JVA Gelsenkirchen über die Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal geführt wurde. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte den 27 Jahre alten Hattinger, im November 2015 aus einer unverschlossenen Gartenlaube in Blankenstein mit einem Bekannten Leergut gestohlen und dieses eingelöst zu haben. Der Erlös für den Angeklagten betrug damals 12,40 €. Der Bekannte des Angeklagten hatte...