Dem Angeklagten wird nichts bewiesen
War der Angeklagte aktiv an Geldfälschung beteiligt oder hat er zumindest versucht, Falschgeld einwechseln zu lassen? Nachzuweisen ist ihm dies nicht, so dass er freigesprochen werden muss. Im Februar 2010 soll der Angeklagte einem Kumpel gefälschte 100-Euro-Scheine übergeben haben mit dem Wunsch, er möge die Scheine einwechseln. Der Kumpel zog mit dem Geld los, um „den Schein klein zu machen“ und zu tauschen. Doch er fiel damit auf. Bei der polizeilichen Vernehmung gab er den Namen des...