Maskenpflicht an belebten Plätzen in Marl bleibt bestehen
Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen. Kreis verlängert Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten Der Kreis und seine zehn Städte sind sich einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. Begründet wird das vor allem mit...