Allgemeinverfügung

Beiträge zum Thema Allgemeinverfügung

Ratgeber
Am Tiger & Turtle ist auch in diesem Jahr das abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Bundesweit ist der Verkauf untersagt worden, die Stadt bittet auf das zünden zu verzichten. | Foto: Frank Usche

Feuerwerksverbot an bestimmten Orten
Verlängerung der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt

Um auch weiterhin der epidemiologischen Lage zu begegnen, insbesondere vor dem Hintergrund einer Gefährdung durch die Omikron-Virusvariante, hat die Stadt Duisburg die Allgemeinverfügungen bezüglich der Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in der Innenstadt verlängert und wie im letzten Jahr ein Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern an bestimmten Örtlichkeiten ausgesprochen. Maskenpflicht auf Bauernmarkt und Wochenmärkten Auf dem Bauernmarkt in der Innenstadt sowie allen anderen Wochenmärkten...

  • Duisburg
  • 21.12.21
Ratgeber
Im Stadtgebiet finden weiterhin Sonderimpfaktionen zum Schutz gegen das Coronavirus statt. | Foto: Malteser

Mobile und stationäre Impfangebote
Maskenpflicht in der Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt

Die befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21. Dezember. Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht...

  • Duisburg
  • 24.11.21
Politik
Ab sofort gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.  | Foto: PR-Foto Köhring

Neue Vorgaben für Duisburg nach Überschreitung der Corona-Inzidenzschwelle
Strengere Regeln im Risikogebiet

Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg am Sonntag den Wert 50,1 erreicht, die Stadt gilt somit als Risikogebiet. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb am Montag beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam. Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Wer...

  • Duisburg
  • 12.10.20
  • 1
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