Alleinerziehende

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Politik

Nach Gesetzesreform zum Unterhaltsvorschuss
Mehr Anträge - mehr säumige Unterhaltspflichtige

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch. Im Jahr 2017 gab es eine Gesetzesreform. Neu ist seit Juli 2017: Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Bisher waren das maximal 72 Monate. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum...

  • Wesel
  • 26.02.19
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