Gemeinsam friedlich feiern
Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert...