44 SGB I

Beiträge zum Thema 44 SGB I

Politik
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Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Das Jobcenter Märkischer Kreis hat bei Vielen jedes Vertrauen verspielt

Am heutigen 13.05.2023 fand vor dem Sozialgericht Dortmund ein weiterer Termin in gleicher Sache statt. Noch immer geht es um die Unterschlagungspraxis des Jobcenter Märkischer Kreis im Umgang mit Verzinsungsverpflichtungen gem. § 44 SGB I. Der 12. Senat des Landessozialgericht NRW hatte am 25.05.2022 über die Rechtmäßigkeit eines abweisenden Beschlusses des SG Dortmund vom 03.11.2021 (S 87 AS 1233/21)  zu entscheiden. Die vorsitzende Richterin des SG Dortmund Dr. Singh hatte das Thema der...

  • Dortmund-Süd
  • 14.05.24
  • 3
Politik
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Rechtsprechung oder Rechtsbrechung?
Rechtsfrieden entsteht, wenn nachgewiesener Leistungsbetrug durch das Sozialgericht legitimiert wird?

Am 23.03.2022 fand vor dem Sozialgericht Dortmund ein Gerichtstermin statt in dem es ein weiteres Mal um die Unterschlagung von Schadensersatzansprüchen durch das Jobcenter Märkischer Kreis gehen sollte. In den Ausgangsverfahren vor dem SG Dortmund, S 56 AS 4612/14 WA,  S 56 AS 4613/14 WA und S 56 AS 4614/14 WA hatte die 56. Kammer unter Richterin Wetzel am 25.02.2015 festgestellt, dass der Kläger 30 Monate lang vom Jobcenter Märkischer Kreis über seine Rechtsansprüche getäuscht worden war. ...

  • Dortmund-Süd
  • 24.03.22
  • 2
Politik
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Vorsicht! Jobcenter Märkischer Kreis
Finden sich hinreichende Beweise für bandenmäßigen Betrug?

Am 04.11.2021 fand vor dem Sozialgericht Dortmund eine öffentliche Verhandlung unter Vorsitz von Richterin (Dr. Melanie?) Singh statt. In dem Verfahren Az.: S 87 AS 1588/21 ging es um die nachgewiesene gesetzwidrige Unterschlagung von Schadensersatzleistungen in Höhe von ca. 540,00 € in Form von Verzinsung nach § 44 SGB I. klage055 Falscher Bescheid 2005 - Nachzahlung 2015: 1551,82 € Ursächlich für den entstandenen Zinsanspruch war nachgewiesener Betrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis aus...

  • Dortmund-Süd
  • 04.11.21
  • 2
  • 1
Politik
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„Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter“
Qualitätssicherung geht anders – wenn Misstrauen zur Pflicht wird

„Die Widerspruchstelle hat die Entscheidung geprüft. Anhaltspunkte für eine falsche Entscheidung sind weder genannt noch aus den Unterlagen ersichtlich. Der Bescheid entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“ Hätte der Leistungsberechtigte seinerzeit auf die Flachkompetenz dieser Mitarbeiterin der Widerspruchstelle gehört und ihrem Widerspruchsbescheid vom 02.04.2012 Glauben geschenkt, so wäre er ein Betrogener geblieben. Am 27.04.2012 wurde Klage erhoben. Existenzsicherung? - Was für ein Hohn!...

  • Dortmund-Süd
  • 26.12.20
  • 1
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