Ratgeber
Aufgrund des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes dürfen Busse und Bahnen ab heute, den 24.11.2021, nur noch genutzt werden, wenn ein Nachweis über eines der 3G vorliegt
Aufgrund des neuen bundesweiten Infektionsschutzgesetzes dürfen Busse und Bahnen voraussichtlich ab heute, den 24.11.2021, nur noch genutzt werden, wenn ein Nachweis über eines der 3G vorliegt: 👉 Geimpft 👉 Genesen 👉 Getestet Offizielle, negative Schnelltests dürfen bei Kontrolle nicht älter als 24 Stunden sein. Bei PCR-Tests sind es 48 Stunden. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Schüler*innen (ohne Alterseinschränkung) sowie Kinder unter 6 Jahren. Personen, die sich aus medizinischen Gründen...