Auch Heidhof in Bottrop betroffen
In den RVR-Besucherzentren gilt ab morgen die 2G-Regel
Metropole Ruhr (idr). Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW zieht auch Neuregelungen für die Besucherzentren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nach sich. Ab norgen, 24. November, gilt landesweit eine 2G-Regel für den Freizeitbereich und damit auch für die RVR-Besucherzentren, Veranstaltungen und Führungen. Teilnahme und Zutritt sind nur noch nach Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises möglich. Das betrifft die RVR-Besucherzentren Bislicher Insel in Xanten, Haus Ripshorst in...