Schöffen fürs Jugendgericht gesucht
Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden neue Jugendschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bochum und für das Jugendschöffengericht Recklinghausen gesucht. Als Jugendschöffen können Bürgerinnen und Bürger als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.
Wer sich auf das Amt bewerben möchte, muss in der Gemeinde wohnen und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Das Jugendschöffenamt kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Neben einem klaren Urteilsvermögen wird von den Bewerbern erwartet, dass sie Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Interessierte können sich bis Freitag, 13. April, beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Recklinghausen bewerben: unter Tel. 50-2258 oder per E-Mail an gabriele.hommers@recklinghausen.de.
Autor:Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen |
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