Olfen: Osterfeuer bis zum 12. April spätestens anmelden
Die Stadt Olfen weist darauf hin, dass die Osterfeuer bis zum 12. April beim Ordnungsamt anzumelden sind. Für die Durchführung von Osterfeuern in Olfen sind Auflagen einzuhalten.
So sind als Mindestabstände 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen einzuhalten, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen errichtet sind, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 15 Meter von Gehölzbeständen und Gewässern und 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.
Die Haufen müssen von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen frei ist.
Mindestabstände sind einzuhalten
Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden. Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Sie dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind und müssen während des Verbrennens telefonisch erreichbar sein.
Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Die Haufen dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden, wenn zu erwarten ist, dass Vögel und Kleinsäuger im Schlagabraum Unterschlupf suchen. Gegebenenfalls ist eine Umschichtung kurz vor der Verbrennung vorzunehmen.
Die geplante Verbrennung ist dem Ordnungsamt der Stadt Olfen während der regulären Öffnungszeiten bis zum 12. April unter Angabe der Menge, des genauen Ortes, einer Handynummer, des Datums und der Uhrzeit des Verbrennens anzuzeigen. Den Anmeldebogen erhalten Sie im Rathaus sowie als Download auf der Internetseite der Stadt Olfen.
Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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