Wenn das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist
Häusliche Gewalt
Das eigene Zuhause sollte der Ort sein, an dem man sich sicher fühlt. Der Ort, an dem man sein kann, wie man ist. Der Ort, an dem man keine Gewalt erfährt.
Das eigene Zuhause ist jedoch für viele Frauen ein gefährlicher Ort. Sie erfahren körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt an dem Ort, der ihnen Schutz bieten sollte. Sie erfahren die Gewalt von dem Menschen, der partnerschaftlich oder familiär mit ihnen verbunden ist oder war.
Jede vierte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben einmalig oder wiederholt Gewalt durch einen Ex-Partner.
Möglichkeiten für betroffene Frauen
Was kann eine betroffene Frau tun, um sich in einer akuten Situation zu schützen und in Sicherheit zu bringen? Die betroffene Frau kann immer die Polizei rufen. Per Gesetz hat die Polizei die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage der Wohnung zu verweisen. Der Täter darf in dieser Zeit keinen Kontakt aufnehmen und nicht in die Wohnung zurückkehren. Das Rückkehrverbot wird von der Polizei überprüft. Die Frauen erhalten Adressen von Opferschutzeinrichtungen. Mit dem Einverständnis der Frau nimmt die Frauenberatungsstelle, nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt, Kontakt mit der Betroffenen auf, um ihr zu der aktuellen Situation Beratung anzubieten. Die Frau erhält bei körperlichen Verletzungen medizinische Versorgung und wenn Sie nicht zu Hause bleiben kann, wird sie von der Polizei unterstützt, einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen.
Innerhalb der 10 Tage der Wohnungsverweisung kann die Betroffene Kontakt zu einer Anwältin oder zum Amtsgericht aufnehmen, um sich zu weiterführenden Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz beraten zu lassen und diese zu beantragen. Die Kosten hierfür können über einen Anwaltsberatungsschein übernommen werden, der beim Amtsgericht beantragt werden kann.
Die Frauen können für diese Schritte und für alle anderen aufkommenden Themen die Beratung durch die Frauenberatungsstelle in Anspruch nehmen. Es tauchen viele Fragen auf, zum Beispiel über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern, der Wohnsituation, der finanziellen Situation und vor allem der emotionalen Situation der Frauen.
Vertrauliche Beratung
Es gibt Frauen, die erstmalig Gewalt erfahren, andere haben die Situation mehrmals erlebt oder sind schon über Jahre in einer gewaltvollen Beziehung. In der Frauenberatungsstelle werden alle Frauen wertfrei und vertraulich beraten. Die Beraterinnen wissen, dass es für viele Frauen trotz der schwerwiegenden Auswirkungen von Gewalt schwierig sein kann und bieten Unterstützung, egal ob sich die Frau für eine Trennung entscheidet oder nicht.
Kontakt
Die Frauenberatungsstelle Oberhausen ist unter Tel.: 209707 oder per E-Mail an info@fbst-ob.de erreichbar.
Die Zeiten der Telefonsprechstunden sind Montag 9 bis 12 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und Freitag 13 bis 15 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten läuft der Anrufbeantworter, auf dem eine Nachricht hinterlassen werden kann. Die Beraterinnen melden sich dann schnellstmöglich.
Autor:Klaus Bednarz aus Dinslaken |
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