Volksgarten bleibt - sagt die Stadt

Nicht symbolisch, sagt die Stadt. Foto: Carsten Walden
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Vor dem Hintergrund öffentlicher Mutmaßungen über die Zukunft des Volksgartens Osterfeld stellt die Stadt Oberhausen fest: Der Volksgarten Osterfeld steht als zentraler Erholungsraum für den Stadtteil Osterfeld außer Frage und ist als solcher dauerhaft gesichert.

Von Seiten der Stadt Oberhausen gibt es keinerlei Interesse und keine Initiative, in den Volksgarten einzugreifen. Da es sich bei diesem zentralen Erholungsraum in weiten Teilen um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) für diesen Bereich eine Grünfläche, den „Schutz der Landschaft“ und „landschaftsorientierte Erholung“ festschreibt, ist eine Bebauung rechtlich auch nicht zulässig.

Erholungsfläche

Der Volksgarten ist planungsrechtlich eindeutig als Außenbereich einzustufen. Weiterhin wird der Bereich von der Forstverwaltung als Wald und Erholungsfläche eingestuft. Auch dies spricht gegen eine Bebauung.
Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen, die derzeit durchgeführt werden, mögen auf den Laien auf ersten Blick einen sehr radikalen Eindruck machen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ökologisch sinnvolle und erforderliche Maßnahmen, die für den Erhalt des Waldes auf Dauer erforderlich sind.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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